Anzeige
Anzeige
News

Quellen-TKÜ: Bundesrat will keine Trojaner für die Bundespolizei

Die Novelle des Bundespolizeigesetzes ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat hat dem Entwurf die Zustimmung verweigert. Damit darf die Bundespolizei weiterhin keine Staatstrojaner einsetzen.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Bundesrat stoppt Staatstrojaner. (Foto: Muratart/Shutterstock)

Über die Reform des Bundespolizeigesetzes wollten Regierung und Bundestag der Bundespolizei Zugriff auf den sogenannten Bundestrojaner geben. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Spionage-Tools unterschiedlicher Herangehensweise. Gemeinsam ist ihnen, dass sie die Kommunikation über Kurznachrichtendienste wie Whatsapp und andere, Anrufe per Internetverbindung und Video-Telefonate mitschneiden können.

Trojanereinsatz ohne Anfangsverdacht überzeugt Länderkammer nicht

Anzeige
Anzeige

Als besonders brisant galt von Beginn an die Regel, dass der Einsatz des Staatstrojaners auch präventiv möglich sein sollte. Damit wäre es möglich gewesen, Bürgerinnen und Bürger auch ohne konkreten Anfangsverdacht abzuhören. Voraussetzung sollte allerdings die „Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ sein. Das Problem dabei: Das Vorliegen dieser Voraussetzung ließe sich erst im Nachhinein verifizieren.

Damit wäre der präventive Trojanereinsatz ein Verstoß gegen den ehernen juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewesen. Der besagt, dass staatliche Mittel, die gegen eine Person eingesetzt werden, immer dem zu erreichenden Ziel angemessen sein müssen. Ohne einen Anfangsverdacht lässt sich diese Beurteilung indes schlicht nicht treffen.

Anzeige
Anzeige

Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheitert

Die Länder Berlin und Hamburg hatten in der Länderkammer jeweils den Antrag gestellt, aktiv den Vermittlungsausschuss anzurufen, um Nachbesserungen am Gesetzeswerk zu verhandeln. Darauf konnte sich der Bundesrat wegen einiger Befürworter des Vorhabens, wie etwa Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), nicht einigen.

Anzeige
Anzeige

Auf die Zustimmung zum Entwurf konnte sich das Gremium indes ebenso wenig einigen. Vor allem die mit der Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei einhergehenden Einschnitte bei den Kompetenzen der Landespolizeien wollten die Ländervertreter nicht mittragen. Die Bundespolizei hätte sich nach der Planung künftig in Ermittlungsverfahren einschalten und diese übernehmen können, sobald sie von einer Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert würde. Die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen wurde nicht erreicht.

Damit ist die als sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) bekannte Regelung mitsamt der übrigen Regelungen der Bundespolizeigesetz-Novelle zunächst gescheitert. Damit müsste die Initiative für die Anrufung des Vermittlungsausschusses nun von Bundesregierung oder Bundestag ausgehen. Selbst wenn das erfolgt, dürfte mit einem Ergebnis des dann folgenden Verfahrens nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode zu rechnen sein.

Anzeige
Anzeige

Staatstrojaner Plus: 2. Gesetzentwurf passiert Bundesrat

Zustimmung fand hingegen der gleiche Staatstrojaner im ebenso vorgelegten Gesetzentwurf zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“. Der erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und den Verfassungsschutzämtern der Länder die Überwachung von Messenger-Diensten sogar per Quellen-TKÜ Plus.

Das bedeutet, die Behörden dürfen nicht nur am jeweiligen Gerät Daten abgreifen. Vielmehr müssen die Betreiber der Messenger-Dienste den Behörden dabei helfen, „technische Mittel einzubringen“, um ihnen die Kommunikation zugänglich zu machen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Durchwinker

Besser ist das.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige